ADHS – Behinderung, Krankheit oder einfach anders normal?

ADHS bedeutet laut Definition: Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom.
„Bei ADHS handelt es sich um eine neurobiologische Erkrankung, bei der es zu einer teils veränderten Informationsübertragung zwischen Nervenzellen im Gehirn kommt.
Kernsymptome sind Aufmerksamkeitsstörungen, Hyperaktivität und Impulsivität.“
Das ist die allgemeine Definition, ein bisschen nichtssagend und wahrscheinlich auch dir auch schon bekannt.
Die drei Kernsymptome sind dann noch detaillierter in unterschiedliche Ausprägungen untergliedert und weiter ausgeführt.
Um offiziell an ADHS leiden zu dürfen, müssen mindesten sechs der Symptome gehäuft und in verschiedenen Lebensbereichen auftreten. Dazu müssen die Symptome zumindest teilweise auch schon vor dem siebten Lebensjahr aufgetreten sein. Außerdem dürfen sich die Symptome nicht durch andere psychische oder medizinische Erkrankungen erklären lassen. Der Punkt der emotionalen Regulationsstörung ist in der Definition gar nicht aufgenommen. Eigentlich der Punkt, mit dem die meisten ADHSler zu kämpfen haben. Soweit zu den Grundlagen.